Leistungsspektrum

Frauengesundheit

Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Verhütungsmöglichkeiten zur Verhütung von Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Erkrankungen. Im Beratungsgespräch werden wir gemeinsam diejenige Verhütungsmethode für Sie finden, die am geeignetsten für Sie ist. In die Entscheidung für das passende Verhütungsmittel sollten Überlegungen einfließen, was in der aktuellen Lebenssituation besonders wichtig ist. Zudem gilt es, sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Methoden vor Augen zu führen und gegeneinander abzuwägen. Es gibt eine Vielzahl von Verhütungsmöglichkeiten mit zum Teil ganz unterschiedlichen Wirkprinzipien:

Mechanische Verhütungsmittel

Mechanische Verhütungsmittel oder Barriere-Methoden verhindern, dass der Samen in die Vagina gelangt bzw. die Spermien die Eizelle erreichen. Dazu zählen klassischerweise das Kondom und die Spirale. Daneben gibt es weitere Barriere-Methoden wie z. B. das Diaphragma, die Portiokappe oder das Femidom (=Frauenkondom).

Hormonelle Verhütungsmittel

Hormonelle Verhütungsmittel enthalten künstlich hergestellte Hormone, die in ihrer Wirkung mit den körpereigenen Hormonen Östrogen und Gestagen annährend identisch sind. Diese Hormone sind für die Steuerung des Monatszyklus verantwortlich. Das bekannteste und am häufigsten verwendete hormonelle Verhütungsmittel ist die Pille, meist in Form einer Mikropille, einem niedrig dosierten Östrogen-GestagenKombinationspräparat. Ebenfalls oral, also in Tablettenform, eingenommen wird die Minipille und Gestagenpille, reine Gestagen-Präparate. Weitere Möglichkeiten der hormonellen Verhütung sind der Vaginalring, Verhütungspflaster und Verhütungsstäbchen, die Hormonspirale und Depot-Präparate wie die Drei-Monats-Spritze.

Die „Pille danach" ist eine Methode der Notfallverhütung. Sie kann bei zeitnaher Einnahme eine Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindern. Die "Pille danach" zählt nicht im eigentlichen Sinne zu den Verhütungsmitteln und sollte entsprechend so auch nicht eingesetzt werden.

Chemische Verhütungsmittel

Chemische Verhütungsmittel enthalten Substanzen, welche die Spermien abtöten. Erhältlich sind Mittel in Form von Cremes, Gels, Scheidenzäpfchen, Vaginalfilm und Schaum. Sie sind nicht sehr sicher und sollten nur in Verbindung mit mechanischen Verhütungsmitteln verwendet werden.

Sterilisation

Die Sterilisation ist eine endgültige Verhütungsmethode. Dabei werden bei der Frau in einem operativen Eingriff die Eileiter, beim Mann die Samenleiter durchtrennt. Eine Sterilisation kann in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deswegen sollte dieser Vorgang nur durchgeführt werden, wenn die Familienplanung sicher abgeschlossen ist.

Der erste Besuch in einer Frauenarztpraxis ist für Mädchen und junge Frauen häufig mit einem „mulmigen Gefühl“ verbunden: Freundinnen haben dir vielleicht von ihren Erfahrungen bei der Frauenärztin berichtet, trotzdem sind da meistens viele Fragen und Unsicherheiten.

Beim Kennenlern-Termin in der Praxis nehme ich mir Zeit für ein ausführliches Gespräch. Du kannst den Termin allein wahrnehmen, aber auch gern deine Mutter oder eine gute Freundin mitbringen. Der Zeitpunkt für einen ersten Besuch bei der Frauenärztin ist für jedes Mädchen unterschiedlich: Gründe können Fragen zur körperlichen Entwicklung, Sexualität oder Verhütung sein. Vielleicht hast du Sorgen, weil du körperliche Beschwerden wie vermehrten Ausfluss, Regelschmerzen oder eine starke Regelblutung hast, die du gerne abklären möchtest. Der erste Besuch kann auch eine Impfberatung sein, da wir Frauenärzte auch Impfärzte sind und z.B. in der Zeit der Pubertät über die Impfung gegen den Gebärmutterhalskrebs aufklären und diese auch durchführen.

Übrigens ist eine gynäkologische Untersuchung beim ersten Frauenarztbesuch in der Regel nicht notwendig, es sei denn, es liegen Beschwerden oder Schmerzen vor. Und: alles, was wir besprechen, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Bitte bring zu Deinem Termin die Chipkarte und den Impfausweis mit.

Sie planen eine Schwangerschaft?

Ich berate Sie zu allen Aspekten rund um das Thema Kinderwunsch:

 

Impfungen:
Hier sollten Sie eventuelle Impflücken bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft schließen.

Folsäure ist besonders in den ersten Schwangerschaftswochen wichtig für das Baby. Daher sollten Frauen mit Kinderwunsch frühzeitig mit der Einnahme von Folsäure beginnen.

Lebensführung: Sowohl Übergewicht als auch Untergewicht sowie Bewegungsmangel führen u.a. zu Störungen im Hormonhaushalt und können - vor allem, wenn sie länger bestehen - die Chance verringern, schwanger zu werden. Rauchen verringert diese Chance ebenfalls und führt darüber hinaus zu Komplikationen wie gehäuften Eileiterschwangerschaften, Fehl- und Frühgeburten, untergewichtigen Kindern sowie Blutdruckerkrankungen in der Schwangerschaft. Zahnstatus und Mundhygiene beeinflussen das Frühgeburtsrisiko und sollten im Vorfeld in Ordnung gebracht werden. Bedenken Sie auch, dass die Chance auf eine Schwangerschaft altersabhängig ist und nach dem 30. Lebensjahr unter Umständen rasch und deutlich abnehmen kann. Falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten Sie im Beratungsgespräch bereits vor einer geplanten Schwangerschaft klären, ob eventuell eine Umstellung angezeigt ist.

Übrigens: Ab dem ersten Tag einer Schwangerschaft sollte kein Tropfen Alkohol mehr getrunken werden.

Sie versuchen schon eine Weile, schwanger zu werden, aber bisher ist keine Schwangerschaft eingetreten?

Aktuell bleiben ca. 10 % aller Partnerschaften hierzulande ungewollt kinderlos. Jeweils zu einem Drittel liegen die Ursachen hierfür bei der Frau, beim Mann oder bei beiden. Manchmal wird aber auch keine Ursache für die Kinderlosigkeit gefunden.

Ursachen bei der Frau können Zyklusstörungen, Endometriose, Verklebungen der Eileiter, GebärmutterFehlbildungen oder Myome sein. Beim Mann liegt häufig eine nicht ausreichende Spermienqualität vor. Je nach Befund können manchmal bereits einfache Maßnahmen zur gewünschten Schwangerschaft führen. Eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte und des Zyklusverlaufs, Hormonbestimmungen, eine gynäkologische Untersuchung einschließlich Ultraschall sowie ggf. eine Prüfung auf Eileiterdurchgängigkeit (Chromopertubation) und ein Spermiogramm des Mannes sind die Untersuchungen, die zur Klärung durchgeführt werden. Sollten weiterführende Behandlungen notwendig sein, kann ich Sie an ein Kinderwunschzentrum überweisen.

Als Wechseljahre oder Klimakterium der Frau bezeichnet man den Zeitabschnitt der hormonellen Umstellung am Ende der fruchtbaren Lebensphase. Mediziner unterteilen diesen Zeitraum in die Perimenopause, die Zeitphase kurz vor dem Ausbleiben der Menstruation, die im Durchschnitt im Alter von 47,5 Jahren beginnt. Darauf folgt die Menopause, der Zeitpunkt der letzten Menstruation, der mindestens 12 Monate lang keine Blutung folgt. Ihr schließt sich danach die Postmenopause an.

Beginn und Dauer der Wechseljahre sind von Frau zu Frau sehr verschieden - im Alter von 52 Jahren hat aber etwa die Hälfte der Frauen ihre letzte Regelblutung. Die Übergänge zwischen den Phasen sind fließend, und auch hier ist der Verlauf bei verschiedenen Frauen sehr variabel und nicht vorhersehbar. Es gibt Frauen, die bis zur allerletzten Regelblutung einen regelmäßigen Zyklus haben. Bei anderen kann die Zeit der Wechseljahre mit Ausbleiben der Regelblutung in der sonnenarmen Jahreszeit einsetzen und bei einem weiteren Teil kann sich über mehrere Jahre ein 3-4-monatiger Rhythmus einstellen.

Viele Frauen durchlaufen diese Phasen beschwerdefrei innerhalb weniger Monate, bei anderen dauern sie mit leichten Beschwerden mehre Jahre, und bei einigen Frauen können sie teilweise mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden sein.

Die Wechseljahre sind eine normale Lebensphase jeder Frau, in der die Möglichkeit, auf normalem Wege schwanger zu werden, endet. Sie ist verbunden mit hormonellen Schwankungen und letztendlich einem Abfall bestimmter Hormone. Ein Drittel der Frauen hat keinerlei Beschwerden, ein weiteres Drittel hat nur leichte Beschwerden, die nicht belastend sind, und nur das letzte Drittel der Frauen äußert derartige Symptome, die eine medizinische Behandlung sinnvoll machen.

Frauen mit regelmäßigen ovulatorischen Zyklen können noch in den Wechseljahren schwanger werden. Eine zuverlässige Verhütung bis zum 52. Lebensjahr ist daher wichtig. Hormonbestimmungen geben dabei keine Sicherheit für die Notwendigkeit von Empfängnisverhütung, sondern sind nur eine Momentaufnahme ohne Konsequenz. Als Faustformel gilt: Wenn in dieser Lebensphase ein Jahr lang keine Regelblutung mehr aufgetreten ist, ist Verhütung in der Regel nicht mehr erforderlich.

Zu allen Fragen rund um das Klimakterium berate ich Sie gerne.

Die Tumornachsorge erfolgt nach den neuesten Leitlinien und Empfehlungen und in enger Abstimmung mit der Klinik, welche die Erstbehandlung durchgeführt hat. Die Untersuchungstermine werden in den ersten drei Jahren in vierteljährlichen Abständen und in den zwei Folgejahren in halbjährlichen Abständen vereinbart, fünf Jahre nach der Erkrankung findet die Untersuchung wieder im üblichen jährlichen Rhythmus statt.

Standardimpfungen

Gerne überprüfe ich Ihren Impfschutz nach Vorlage des Impfausweises und biete Ihnen Grund-, Nachholbzw. Auffrischungsimpfungen an. Ich berate Sie über die notwendigen und wichtigen Impfungen in jeder Lebensphase und führe sie auf Wunsch auch direkt durch.

Standardimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (=Pertussis), Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken, HPV (Virus, das Gebärmutterhalskrebs verursachen kann), Hepatitis B, Grippe, Pneumokokken (Erreger der schweren Lungenentzündung) oder Gürtelrose (Herpes Zoster) können Sie bei mir auf Kosten Ihrer Krankenkasse durchführen lassen.

Sie erhalten die aktuellen Impfempfehlungen auf der Website des Robert-Koch-Instituts:

Impfung gegen den Gebärmutterhalskrebs (= HPV-Impfung)

Es gibt jährlich rund 60.000 Fälle von HPV- (humanes Papillomvirus-)bedingten Gebärmutterhalskrebsvorstufen und etwa 7.800 Krebserkrankungen bei Männern und Frauen, die durch HPV ausgelöst werden. Außerdem erkranken jedes Jahr in Deutschland etwa 120.000 Menschen an Genitalwarzen. Die Übertragung der Viren erfolgt über sexuellen Kontakt.

Seit 2006 steht eine Impfung gegen HP-Viren zur Verfügung. Am sinnvollsten ist die Durchführung der Impfung vor dem ersten Sexualkontakt, aber auch nach bereits erfolgten sexuellen Kontakten ist bei einer Impfung von einem verbesserten Schutz gegen HP-Viren auszugehen.

Eine HPV-Impfung kann je nach verwendetem Impfstoff Gebärmutterhalskrebs, Scheiden- und Analkrebs sowie Genitalwarzen vorbeugen.

Den Impfstoff erhalten Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren in zwei Einzelimpfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Ab dem Alter von 15 Jahren und bei einem zu kurzen Impfabstand sind es drei Einzelimpfungen. In dieser Altersgruppe werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch zu einem späteren Zeitpunkt kann die Impfung sinnvoll sein, hierzu berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Unabhängig von einer durchgeführten HPV-Impfung ist die regelmäßige Teilnahme von Mädchen und Frauen am Gebärmutterhalskrebsscreening unbedingt zu empfehlen.

Impfungen bei Kinderwunsch

Welche Impfungen sind vor einer Schwangerschaft sinnvoll?

Während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass Viren und Bakterien von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen. Oftmals führt das zu Schädigungen des Kindes oder zu Fehl-, Tot-, oder Frühgeburten.

Frauen, die sich Kinder wünschen, sollten mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfpass vom Frauenarzt überprüfen lassen. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig vor einer Schwangerschaft nachgeholt werden.

Besonders wichtig ist ein Immunschutz gegen folgende Krankheiten:

Masern
Masern gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Sie gehören zu den typischen Krankheiten, die meist im Kindesalter durchgemacht werden, aber auch Jugendliche und Erwachsene können betroffen sein. Masern verlaufen nicht immer harmlos. In den westlichen Industrieländern führen Masern bei 10 bis 20% der Erkrankten zu Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen, im schlimmsten Fall kommt es zu einer lebensgefährlichen Gehirnentzündung (Enzephalitis). Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Eine MasernErkrankung in der Schwangerschaft zieht zwar keine so schwerwiegenden Folgen wie eine Rötelninfektion nach sich, doch die Rate an Fehl- und Totgeburten und die Sterblichkeit im Säuglingsalter ist erhöht. Alle Frauen sollten vor Eintritt einer Schwangerschaft über einen Schutz vor Masern verfügen.

Mumps
Mumps wird im Volksmund auch "Ziegenpeter" genannt und ist eine weltweit verbreitete Virus-Erkrankung. Sie zählt zwar zu den typischen Kinderkrankheiten, aber auch Jugendliche und Erwachsene können daran erkranken. Eine Erkrankung an Mumps wird für viele erworbene Hörschäden bei Kindern verantwortlich gemacht. Außerdem kann sie bei männlichen Jugendlichen in der Pubertät zu einer Hodenentzündung führen. Bei einer Mumps-Erkrankung in der Schwangerschaft ist die Rate an Fehl- und Totgeburten erhöht. Deswegen sollte mindestens drei Monate vor Beginn einer Schwangerschaft der Impfpass überprüft und fehlende Impfungen ergänzt werden. Die Impfung mit dem Lebendimpfstoff gegen Mumps wird in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Röteln (MMR-Impfstoff) durchgeführt.

Windpocken
Die Windpocken (Varizellen) sind eine durch Viren ausgelöste und per Tröpfcheninfektion übertragene Erkrankung. Auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit dieser Viren, die auch über einige Meter in der Luft übertragen werden können, wurde die Krankheit „Wind"-Pocken genannt. Die meisten Kinder erkranken bereits im Vorschulalter. Typisch für Windpocken sind die etwa reiskorngroßen, flüssigkeitsgefüllten, stark juckenden Bläschen und Pusteln am ganzen Körper. Eine durchgemachte Windpocken-Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Infiziert sich eine Schwangere mit Windpocken, kann das ungeborene Kind schwere Schädigungen davontragen. Das Risiko dafür ist bis zur 21. Schwangerschaftswoche besonders groß. Gefährlich sind Windpocken vor allem dann, wenn sie um den Geburtstermin herum (ca. fünf Tage vor und zwei Tage nach der Geburt) ausbrechen. Ohne Behandlung sterben etwa ein Drittel der Neugeborenen dann innerhalb der ersten drei bis zehn Tage nach der Geburt.

Da es sich bei der Windpockenimpfung um einen Lebendimpfstoff handelt, wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, die Impfung möglichst mindestens 1 Monat vor einer Schwangerschaft durchzuführen. Bei versehentlicher Impfung mit Lebendimpfstoffen in einer bestehenden Schwangerschaft wurde bislang jedoch keine Schädigung des Kindes festgestellt. Dennoch ist die Anwendung von Lebendimpfstoffen in einer Schwangerschaft untersagt. Die Impfung gegen Windpocken wird in zwei Einzeldosen im Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht.

Keuchhusten Die Keuchhusten-Erkrankung, auch Pertussis genannt, wird durch ein Bakterium hervorgerufen und tritt vor allem im Kindesalter auf. Die Krankheit wird durch Tröpfcheninfektion, also kleinste Tropfen beim Sprechen, Niesen und Husten übertragen. Bis zur vollständigen Heilung dauert es mehrere Wochen bis Monate, in denen die Kinder von extrem starken Hustenanfällen gepackt werden. Besonders schwer, manchmal lebensbedrohlich, läuft die Keuchhusten-Erkrankung bei Säuglingen ab. Auch im Erwachsenenalter tritt Keuchhusten auf - dann verläuft die Krankheit meist weniger schlimm. Weder die Erkrankung, noch die Impfung hinterlassen eine lebenslange Immunität, was zur Folge haben kann, dass erkrankte Erwachsene Säuglinge anstecken können, die noch keinen Impfschutz haben. Deswegen sollten alle Personen überprüfen, ob sie gegen Keuchhusten geschützt sind. Ein ausreichender Immunschutz ist vorhanden, wenn entweder eine Impfung oder die Erkrankung in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat. Besonders Schwangeren und Mütter sowie Personen, die engen Kontakt zum Säugling haben, ist dringend empfohlen, ihren Immunschutz zu überprüfen (z. B. der Vater, ggf. die Großeltern, Betreuer des Kindes, ältere Geschwister) und gegebenenfalls eine Impfung durchführen lassen.

Die Impfung gegen Keuchhusten wird in Kombination mit den Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und bei Erfordernis gegen Polio durchgeführt.

Jährliche Grippeschutzimpfung

Zur Verhinderung einer Grippe (=Influenza) ist die jährliche Grippeschutzimpfung eine vorbeugende Maßnahme. Sie bietet keinen Schutz vor Erkältungskrankheiten (sogenannte grippale Infekte), die von anderen Erregern verursacht werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen Grippe für alle, die ein erhöhtes Risiko haben, besonders schwer zu erkranken. Hierzu gehören Menschen ab 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

Die Grippeschutzimpfung schützt auch Personen, die ein erhöhtes Risiko haben sich anzustecken, weil sie mit vielen Menschen Kontakt haben (z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr). Es wird empfohlen, die Impfung möglichst jedes Jahr in der Zeit von September bis November durchführen zu lassen. Eine Impfung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich und sinnvoll, da der Schutz bereits ein bis zwei Wochen nach der Impfung voll ausgeprägt ist.

Grippeschutzimpfung in der Schwangerschaft?

Jedes Jahr erkranken während der Grippesaison etwa 10 Prozent der Bevölkerung; die Zahlen schwanken zwischen 5 und 20 Prozent.

Schwangere erkranken nicht häufiger als gleichaltrige nicht schwangere Frauen, die Erkrankung verläuft in der Schwangerschaft aber schwerer.

Das Immunsystem von Schwangeren ist herunterreguliert. Deshalb baut nur jede zweite Schwangere eine ausreichende Immunität gegen eine Grippeinfektion auf. Die zweite Hälfte kann erkranken. Hohes Fieber und Infektionen erhöhen das Risiko für eine Frühgeburt.

Neugeborene, die mit Influenza infiziert werden, werden schwerkrank, weil ihr Immunsystem in den ersten Lebenswochen noch keine Möglichkeiten hat, sich gegen die Viren zur Wehr zu setzen.

Die Impfung gegen saisonale Grippe (Influenza) ist explizit in der Schwangerschaft empfohlen! Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen werdenden Müttern, sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2.Trimenon) gegen Influenza impfen zu lassen.

Schwangere, die durch ein Grundleiden, wie beispielsweise Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck gesundheitlich erhöht gefährdet sind, sollten sich laut STIKO-Empfehlung, bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) gegen Grippe immunisieren lassen.

Da es sich nicht um einen Lebendimpfstoff, sondern um einen Totimpfstoff handelt, ist eine InfluenzaImpfung während der Schwangerschaft unbedenklich.

Reiseimpfungen

Sie planen eine Urlaubsreise und benötigen hierfür eine Reise-medizinische Beratung und spezielle Reiseimpfungen?

Auch hier biete ich Ihnen eine kompetente Impfberatung und die Durchführung notwendiger Impfungen an. Kosten für Reiseimpfungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Es lohnt sich aber, beim Krankenversicherer nachzufragen, ob und welche Reiseimpfungen erstattet werden.

Ein nützlicher Link bei geplanter Reise ist: www.fit-for-travel.de/

Ich behandele Sie auch mit Akupunktur

Akupunktur (lat. acus = Nadel, pungere = stechen) ist eine Jahrtausendealte chinesische Heilmethode von Krankheiten mit Hilfe von Metallnadeln, die in ausgewählte Hautreizpunkte und in tiefer gelegene Gewebsschichten gestochen werden. Akupunkturpunkte sind empirisch gefundene Hautpunkte, die durch feine Kanäle mit den tiefer gelegenen Meridianen und Gewebsschichten sowie Körperorganen in Verbindung stehen. Sie sind der Ort der Reizübertragung auf lokale, segmentale und übersegmentale Funktionsbereiche. Unter Meridianen versteht man Energieleitbahnen, in denen nach traditioneller Vorstellung die Lebensenergie Qi zirkuliert. Diese Leitbahnen werden als Kommunikationssystem energetischer Vorgänge angesehen.

Voraussetzung für eine Therapie mit Akupunktur ist eine Abklärung des Krankheitsbildes nach Erkenntnissen der westlichen Medizin und nach der traditionellen chinesischen Diagnostik. Akupunktur versucht, das gestörte energetische Gleichgewicht von Yin und Yang, d.h. von Energie-Leere und Energie-Fülle wieder herzustellen.

Wann wird Akupunktur angewendet?

Indikationen zur Akupunkturtherapie sind funktionelle Störungen, die durch Aktivierung der Selbstregulationskräfte des Organismus überwunden werden können. Akupunktur kann auch eine konventionelle Therapie sinnvoll ergänzen, wenn die üblichen medizinischen Behandlungsmethoden nicht in der Lage sind, die Störung zu beseitigen.

Bewährte Indikationen der Akupunktur in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe:

Rund um die Schwangerschaft und das Wochenbett:

  • Schwangerschaftserbrechen (= Hyperemesis gravidarum)
  • Sodbrennen
  • Leichte Wassereinlagerungen (Ödeme)
  • Schmerzen unterschiedlicher Art (Lumboischialgie, Karpaltunnelsyndrom)
  • Psychische Regulation
  • Geburtsvorbereitung
  • Dammnahtbeschwerden
  • schmerzhafte Nachwehen
  • Wundschmerzen
  • Schmerzhafter Milcheinschuss
  • Milchstau
  • mangelnde Laktation
  • Verzögerte Gebärmutterrückbildung
  • Obstipation (=Verstopfung)
  • Blasenentleerungsstörungen

Akupunktur in der Frauenheilkunde:

  • Schmerzen während der Regelblutung (Dysmenorrhoe)
  • Prämenstruelles Syndrom
  • Klimakterische Beschwerden
  • Zyklusstörungen
  • Kinderwunsch
  • Mastopathie
  • Schmerzen und Bewegungseinschränkungen nach Brustoperationen
  • Migräne
  • Schmerzen nach gynäkologischen Operationen
  • Schmerzen bei Endometriose

Akupunktur bei Suchterkrankungen

  • Raucherentwöhnung
  • Unterstützung bei Gewichtsreduktion

Die genannten Akupunkturindikationen sind Beispiele für bewährte gut zu therapierende Krankheitsbilder und Beschwerden. Es gibt eine Fülle weiterer Anwendungsbereiche. Es gibt eine Fülle weiterer Anwendungsbereiche.

Sprechen Sie mich einfach an!

Akupunktur ist eine nebenwirkungsarme Therapiemethode! Bei empfindlichen Patientinnen kann es zu Schweißausbrüchen, Schwindel, Blässe kommen. Ich arbeite mit sterilen Einmalnadeln, die beim Einstich kaum spürbar sind.

Wann darf Akupunktur nicht angewendet werden?
Bei Blutgerinnungsstörungen, schweren psychischen Erkrankungen, Infektionskrankheiten sollte Akupunktur nicht angewendet werden.

Wie oft und wie lange wird Akupunktur angewendet?
Die Anzahl der Akupunkturbehandlungen hängt von der Art der Erkrankung ab. Bei akuten Störungen kann eine Therapiesitzung 1-2x pro Woche oder auch häufiger notwendig sein. Bei chronischen Erkrankungen wird in der Regel 1x pro Woche therapiert. Eine Akupunktursitzung dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Habe ich Ihr Interesse geweckt?
Akupunktur ermöglicht Ihnen eine weitere nebenwirkungsarme Therapieoption oder eine sinnvolle Ergänzung zur konventionellen Therapiemethode. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Sprechstunde gern zur Verfügung.

Krebsvorsorge-Untersuchungen

Die jährliche Vorsorgeuntersuchung dienst der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen wie z.B. Brustkrebs oder Gebärmutterhalskrebs. Entscheidend für den Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs und andere gynäkologische Krebserkrankungen ist die regelmäßige Teilnahme an der Krebsfrüherkennungsuntersuchung! Eine regelmäßige Teilnahme ist auch für Frauen im höheren Alter wichtig, denn fast 40 Prozent aller Erkrankungen treten bei Frauen über 60 Jahren auf.

Eine regelmäßige Teilnahme ist auch für Frauen im höheren Alter wichtig, denn fast 40 Prozent aller Erkrankungen treten bei Frauen über 60 Jahren auf.

…jährlich ab dem Alter von 20 Jahren

  • Gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden und Vorerkrankungen)
  • Gynäkologische Untersuchung
  • Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin

…jährlich zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren

  • Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten
  • Untersuchung der Brusthaut und der Brustwarzen
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin

…zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren

  • Alle 2 Jahre Mammographie-Screening im Alter von 50-69 Jahren
  • Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung
  • Jährlich bis 54 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl

…zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren

  • Zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von (mindestens) zehn Jahren
  • Alle 2 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl, wenn keine Darmspiegelung erfolgt.

Ihre Krankenkasse übernimmt auch künftig die Kosten für die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung.

…ab dem Alter von 20 bis 34 Jahren

  • Weiterhin jährliche Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) für die zytologische Untersuchung (Pap-Test)

…ab dem Alter von 35 Jahren

  • Alle 3 Jahre Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) für die zytologische Untersuchung (Pap-Test) kombiniert mit dem HPV-Test (HPV=Humane Papillomaviren, Test zur Erfassung dieser potentiell Krebs-auslösenden Viren)

Der Pap-Test

Beim Pap-Test werden vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals entnommene Zellen mikroskopisch auf Veränderungen untersucht. Dabei wird festgestellt, ob die Zellen gesund aussehen oder nicht. Danach kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind. Diese Methode wird seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns. Durch den Pap-Test werden noch einmal fast doppelt so viele andere Formen von Unterleibskrebs entdeckt.

Der HPV-Test

Auch bei diesem Test wird eine Probe mittels eines Abstrichs entnommen. Diese wird in einem Labor auf bestimmte HP-Viren (HPV=Humane Papillomviren) untersucht, von denen man weiß, dass sie Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Der HPV-Test klärt das Vorhandensein dieser Viren. Diese sind bei jeder zweiten Frau unter 35 Jahren nachweisbar und in 90 Prozent der Fälle völlig harmlos. Ab 35 Jahren kann das Vorhandensein dieser Viren eine andere Bedeutung haben. Deshalb wird bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ab 35 Jahren der HPV-Test durchgeführt. Sofern diese Viren nachgewiesen werden, sind weitere Untersuchungen notwendig. Nur bei einem Bruchteil der Untersuchten liegt tatsächlich eine Krebsvorstufe oder Krebserkrankung vor.

Ihre Krankenkasse wird Sie zukünftig im Alter von 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs einladen. Im Interesse Ihrer Gesundheit ist eine jährliche Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung auch weiterhin sehr wichtig!

Schwangerschaft

Die Routineuntersuchungen werden zunächst alle vier und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen durchgeführt. Sollte Ihr Kind zum errechneten Termin noch nicht geboren sein, erfolgen die Untersuchungen alle zwei Tage.

Bei den Routineuntersuchungen werden Gewicht, Blutdruck sowie Urin kontrolliert. Gelegentlich taste ich nach Ihrem Muttermund.

Die Routinevorsorge beinhaltet drei Ultraschall-Untersuchungen (10./20./30. Schwangerschaftswoche).

Im letzten Schwangerschaftsdrittel werden wir außerdem regelmäßig ein CTG (Cardiotokogramm = Messung der kindlichen Herzfrequenz und Wehentätigkeit) aufzeichnen.

Nach Feststellung der Schwangerschaft wird Ihre Blutgruppe incl. Rhesusfaktor bestimmt und ein Antikörpersuchtest veranlasst. Außerdem wird Ihr Impfschutz gegen Röteln überprüft; bei unklarem Impfschutz nehme ich auch Blut zur Bestimmung des Röteln-Antikörpers ab. Mit einer weiteren Untersuchung wird ausgeschlossen, dass Sie an Syphilis erkrankt sind. Ich empfehle jeder Schwangeren einen HIV-Test, dessen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Ferner wird eine Urinprobe auf Chlamydien untersucht.

Am Ende der Schwangerschaft wird außerdem ein Test auf Hepatitis B vorgenommen. Mindestens einmal in jedem Schwangerschaftsdrittel kontrolliere ich den Blutfarbstoff (Hb).

Zum Ausschluss einer Zuckererkrankung in der Schwangerschaft empfehle ich zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche die Durchführung eines Zucker-Belastungstests (OGTT); auch dieser Test ist Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.

Die voranstehenden sowie alle weiteren Untersuchungen bei Verdacht auf eine Erkrankung werden durch die Krankenkasse bezahlt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ein rechtlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung dieser Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht nach § 12 Abs.1 Sozialgesetzbuch nicht.

Nicht zu den Routine- Untersuchungen bei unauffälliger Vorgeschichte und unauffälligem Schwangerschaftsverlauf im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien gehören:

Screening-Blutuntersuchungen
Screening-Blutuntersuchungen auf Infektionskrankheiten wie Toxoplasmose, Ringelröteln, Cytomegalie, Hepatitis C, etc. Die Toxoplasmose-Infektion verläuft in der Regel mit leichten grippalen Symptomen. In Mitteleuropa liegt die Durchseuchung bei etwa 50 %. Außer den Wildtieren können sämtliche Haustiere und sogar der Mensch mit Toxoplasmose infiziert werden. Hauptwirt ist jedoch die Katze, die bei einer frischen Infektion wochenlang Toxoplasmose-Eier im Kot ausscheidet. Die Infektion erfolgt also über den Katzenkot oder nicht ganz durchgebratenes Schweine- oder Lammfleisch.

Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft findet in der Hälfte der Fälle eine Übertragung des Parasiten auf das Ungeborene statt. Ohne entsprechende antibiotische Therapie kann dies eventuell eine Fehlgeburt auslösen oder zu einer generalisierten Infektion des Kindes mit schweren Folgeschäden führen.

Abstrich zum Ausschluss von B-Streptokokken
Streptokokken der Gruppe B sind eine von vielen Bakterienarten, die im menschlichen Körper leben. Ungefähr jede dritte Frau hat diese Streptokokken, ohne es zu wissen (Heath and Jardin 2010). Etwa ein Drittel aller Schwangeren hat Streptokokken der Gruppe B auch in der Vagina. Trägerinnen von B-Streptokokken (RCOG 2003, 2007) tragen ein erhöhtes Risiko für die Übertragung der Bakterien auf das Kind unter der Geburt. Ein Test zum Ausschluss dieser Keime in der Scheide wird in der letzten Phase der Schwangerschaft durchgeführt (ca. 36. SSW). Im Falle der Keimbelastung wird unter der Geburt ein Antibiotikum verabreicht, um die Gefahr für das Kind zu minimieren.

Frühscreening auf Trisomie 13,18,21= Nackentransparenzmessung
Ultraschall und Blutuntersuchung in der 12.-14. Schwangerschaftswoche. 70 % der Kinder mit Trisomie 21 werden von Frauen unter 35 Jahren geboren. Das Untersuchungsverfahren dient der individuellen Risikoabschätzung für das Vorliegen einer Chromosomenstörung. Der beste Zeitpunkt für diese Untersuchung liegt in der 13. SSW. Mein Vorgehen orientiert sich dabei an dem Vorgehen der Fetal Medicine Foundation (FMF). Aus mütterlichem Alter, Gewicht, Laborwerten, Krankheitsvorgeschichte sowie der Messung der kindlichen Nackentransparenz wird eine individuelle Risikoberechnung für die Trisomien 13, 18, 21 aufgestellt. Damit ist eine Chromosomenanomalie nicht völlig ausgeschlossen, aber man erreicht eine Erkennungsrate von 80 %. Erhält man den Hinweis auf ein erhöhtes Risiko, kann dann eine exakte genetische Diagnostik durchgeführt werden. Eine erhöhte Nackentransparenz kann bei unauffälligem Chromosomensatz auch ein Hinweis auf eine Herzfehlbildung sein, so dass dann auch eine Echokardiographie des Feten empfohlen wird

Screening auf kindliche Chromosomenstörungen aus dem mütterlichen Blut:
Mit dem Nachweis freier fetaler DNA aus dem mütterlichen Blut ab der 10+0 SSW steht eine neue Methode des Screenings auf eine Chromosomenstörung beim ungeborenen Kind zur Verfügung. Die Erkennungsrate für Trisomie 21 liegt > 99,5%. Dieser Bluttest ist ein früher und zuverlässiger Test für die Erkennung einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) und anderer Chromosomenstörungen. Mit dem Test können auch das fetale Geschlecht und Erkrankungen der Geschlechtschromosomen (X, Y) ermittelt werden. Diesen Test führen pränatalmedizinische Praxen nach ausführlicher Beratung und Auffälligkeiten in der Ultraschall-Untersuchung durch.

3D/4D-Sonographie zur dreidimensionalen Darstellung des Feten
Das 3D/4D-Ultraschall-Gerät liefert bei guten Schallbedingungen sensationelle Bilder vom Baby im Mutterleib.

Fruchtwasserpunktion (Amniozentese):
Mit Amniozentese (oder Fruchtwasseruntersuchung) wird die Punktion der Fruchtblase einer Schwangeren zur Untersuchung der im Fruchtwasser befindlichen kindlichen Zellen bezeichnet.

Es ist dadurch möglich, bestimmte Fehlentwicklungen des zentralen Nervensystems abzuschätzen, sowie einige Erbkrankheiten und einige chromosomale Besonderheiten, darunter Down-Syndrom (Trisomie 21), PätauSyndrom (Trisomie 13), Edwards-Syndrom (Trisomie 18), Trisomie 8 und Trisomie 9 mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit zu diagnostizieren.

Es können jedoch nicht alle angeborenen Erkrankungen und Behinderungen festgestellt werden. Bei Stoffwechselstörungen muss z.B. gezielt danach gesucht werden. Das Risiko einer Fehlgeburt bei der Punktion beträgt ca. 0,5 %. Nach der Punktion dauert es ca. 2 Wochen, bis das Ergebnis vorliegt. Einige Zellen können allerdings zusätzlich mit einem Chromosomen-Schnelltest untersucht werden, dessen Ergebnisse bereits nach 24 Std. vorliegen. Dabei wird auf die häufigsten Chromosomenstörungen (Trisomie 21, 13, 18 und Turner-X0) untersucht.

Bei über 35-jährigen Schwangeren oder bei V.a. auf eine Chromosomenstörung zahlt die Krankenkasse die Amniozentese. Die Untersuchung wird von pränatalmedizinischen Praxen durchgeführt.

Spezieller Organultraschall:
Zum Ausschluss von körperlichen Fehlbildungen des Feten in der 20.—22. Schwangerschaftswoche. Wenn die zweite Ultraschall-Untersuchung der Standarddiagnostik Auffälligkeiten zeigt oder Besonderheiten im Verlauf der Schwangerschaft oder in der Vorgeschichte aufgetreten sind, wird eine weiterführende Ultraschall-Untersuchung durchgeführt. Bei diesem Ultraschall in der 20. - 22. Schwangerschaftswoche werden speziell die Organe und die äußere Form des Kindes kontrolliert. Diese Untersuchung wird üblicherweise mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät durch einen speziell dafür ausgebildeten (DEGUM II) Frauenarzt durchgeführt. Bei dieser Art von Ultraschall werden zwar nicht alle, aber ca. 75 % der schweren kindlichen Anomalien entdeckt. Das Ziel ist, Fehlbildungen auszuschließen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind oder die zu einer erheblichen Einschränkung der Gesundheit des Kindes führen könnten, bzw. die eine entsprechende Versorgung des Kindes nach der Geburt notwendig machen würden.

Blutflussmessung (Doppler):
Die Blutflussmessung, die sich ein Phänomen zunutze macht, das Herr Doppler, ein Physiker aus Österreich, erstmals 1842 beschrieb, wird u.a. durchgeführt, um die Funktion des Mutterkuchens zu überprüfen oder einen erhöhten Widerstand in den zuführenden Gefäßen der Gebärmutter auszuschließen. Die Untersuchung kann bei Auffälligkeiten des fetalen Wachstums, Mehrlingsschwangerschaften, erhöhtem mütterlichem Blutdruck oder CTG-Veränderungen notwendig werden

Ultraschall-Untersuchungen

Der vaginale Ultraschall ist eine einfache und schmerzfreie Untersuchung der Organe des kleinen Beckens.

Mit dem vaginalen Ultraschall werden die Organe des kleinen Beckens – Harnblase, Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter– untersucht. Es wird ein schmaler, stabförmiger Schallkopf in die Scheide der Frau eingeführt. Der Schallkopf sendet Schallwellen in den Körper, die dort reflektiert, am Schallkörper wieder empfangen und auf einem Bildschirm dargestellt werden.

Durch den direkten Kontakt des Schallkopfs mit den untersuchten Organen bietet die vaginale Sonographie exaktere und schärfere Bilder als der Ultraschall über die Bauchdecke (transabdominale Sonographie). Der vaginale Ultraschall ermöglicht eine schonende und schmerzfreie Untersuchung der Organe ohne Strahlenbelastung für die Frau.

Der vaginale Ultraschall wird durchgeführt, um eine Erkrankung der Eierstöcke, Eileiter oder der Gebärmutter oder eine Schwangerschaft festzustellen. Des Weiteren ermöglicht das Verfahren verschiedene andere Anwendungen: Durch die vaginale Sonographie kann man den Zeitpunkt des Zyklus bei Kinderwunsch bestimmen oder die Lage einer Spirale (Intrauterinpessar) kontrollieren.

Ich biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Ultraschall-Untersuchung des kleinen Beckens im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge an.

Der Brustultraschall ist die Utraschalluntersuchung der Brust. Es handelt sich um ein bildgebendes Verfahren, bei dem die Brust in einem Schnittverfahren dargestellt wird. Die Mammasonographie ist wie die Mammographie (Röntgen-Untersuchung der Brust) ein apparatives Verfahren zum Screening und zur Diagnostik gutartiger und bösartiger Veränderungen des Brustgewebes.

Anerkannt ist der primäre Einsatz der Sonographie bei Frauen unter 40 Jahren. Gesichert ist der ergänzende Einsatz bei unklaren mammographischen Befunden sowie bei hoher mammographischer Dichte.

Der Brustultraschall ist auch bei Frauen und Männern mit einem Tastbefund oder Schmerzen in der Brust angezeigt sowie bei Ausfluss aus der Brustwarze.

Die Mammasonographie kann zur Früherkennung von Brustkrebs und zur Verlaufskontrolle bei Brusterkrankungen eingesetzt werden.

Der Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Tumorerkrankung. Jede achte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs, das sind ca. 70.000 Neuerkrankungen in Deutschland pro Jahr. Bei rechtzeitiger Diagnose ist Brustkrebs aber heilbar. Risikofaktoren sind insbesondere Übergewicht, Nikotin und Alkohol, aber auch eine Hormonersatztherapie über einen längeren Zeitraum kann das Brustkrebsrisiko erhöhen.

Das regelmäßige Abtasten der Brust einmal im Monat nach der Regelblutung ist empfehlenswert. Hierzu gebe ich Ihnen gerne eine Anleitung. Aber auch die Abtastung der Brust in der Praxis sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr werden Frauen in Deutschland zusätzlich alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen.

In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit eine Brustultraschall-Untersuchung als Vorsorgemaßnahme wahrzunehmen.


Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Neben den Routine-Ultraschall-Untersuchungen in der 10. / 20. / 30. Schwangerschaftswoche, die im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge durchgeführt werden, haben Sie in meiner Praxis die Möglichkeit, zusätzliche diagnostische Ultraschallverfahren in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören:

Ultraschall und Blutuntersuchung in der 12.-14. Schwangerschaftswoche. 70 % der Kinder mit Trisomie 21 werden von Frauen unter 35 Jahren geboren. Das Untersuchungsverfahren dient der individuellen Risikoabschätzung für das Vorliegen einer Chromosomenstörung. Der beste Zeitpunkt für diese Untersuchung liegt in der 13. SSW. Mein Vorgehen orientiert sich dabei an dem Vorgehen der Fetal Medicine Foundation (FMF). Aus mütterlichem Alter, Gewicht, Laborwerten, Krankheitsvorgeschichte sowie der Messung der kindlichen Nackentransparenz wird eine individuelle Risikoberechnung für die Trisomien 13, 18, 21 aufgestellt. Damit ist eine Chromosomenanomalie nicht völlig ausgeschlossen, aber man erreicht eine Erkennungsrate von 80 %. Erhält man den Hinweis auf ein erhöhtes Risiko, kann dann eine exakte genetische Diagnostik durchgeführt werden. Eine erhöhte Nackentransparenz kann bei unauffälligem Chromosomensatz auch ein Hinweis auf eine Herzfehlbildung sein, so dass dann auch eine Echokardiographie des Feten empfohlen wird.

Die Blutflussmessung, die sich ein Phänomen zunutze macht, das Herr Doppler, ein Physiker aus Österreich, erstmals 1842 beschrieb, wird u.a. durchgeführt, um die Funktion des Mutterkuchens zu überprüfen oder einen erhöhten Widerstand in den zuführenden Gefäßen der Gebärmutter auszuschließen. Die Untersuchung kann bei Auffälligkeiten des fetalen Wachstums, Mehrlingsschwangerschaften, erhöhtem mütterlichem Blutdruck oder CTG-Veränderungen notwendig werden.

Das 3D/4D-Ultraschall-Gerät liefert bei guten Schallbedingungen sensationelle Bilder vom Baby im Mutterleib.

In meiner Praxis verwende ich den Service von Tricefy®: Sie erhalten Fotos Ihres Babys nach der Untersuchung sofort als „Schnappschuss“ auf Ihr Smartphone und können sie nach Belieben weiterschicken oder schöne Fotoerinnerungen damit kreieren. Dieser Service ist für meine Patientinnen kostenlos.

Sprechen Sie mein Praxisteam und mich bei Interesse gerne jederzeit auf die verschiedenen Ultraschall-Untersuchungen an!

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