Die voranstehenden sowie alle weiteren Untersuchungen bei Verdacht auf eine Erkrankung werden durch die
Krankenkasse bezahlt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch
zu nehmen.
Ein rechtlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung dieser Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung
besteht nach § 12 Abs.1 Sozialgesetzbuch nicht.
Nicht zu den Routine- Untersuchungen bei unauffälliger Vorgeschichte und unauffälligem
Schwangerschaftsverlauf im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien gehören:
Screening-Blutuntersuchungen
Screening-Blutuntersuchungen auf Infektionskrankheiten wie Toxoplasmose, Ringelröteln, Cytomegalie, Hepatitis C, etc. Die Toxoplasmose-Infektion verläuft in der Regel mit leichten grippalen Symptomen. In
Mitteleuropa liegt die Durchseuchung bei etwa 50 %. Außer den Wildtieren können sämtliche Haustiere und
sogar der Mensch mit Toxoplasmose infiziert werden. Hauptwirt ist jedoch die Katze, die bei einer frischen
Infektion wochenlang Toxoplasmose-Eier im Kot ausscheidet. Die Infektion erfolgt also über den Katzenkot oder
nicht ganz durchgebratenes Schweine- oder Lammfleisch.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft findet in der Hälfte der Fälle eine Übertragung des Parasiten auf
das Ungeborene statt. Ohne entsprechende antibiotische Therapie kann dies eventuell eine Fehlgeburt auslösen
oder zu einer generalisierten Infektion des Kindes mit schweren Folgeschäden führen.
Abstrich zum Ausschluss von B-Streptokokken
Streptokokken der Gruppe B sind eine von vielen
Bakterienarten, die im menschlichen Körper leben. Ungefähr jede dritte Frau hat diese Streptokokken, ohne es
zu wissen (Heath and Jardin 2010). Etwa ein Drittel aller Schwangeren hat Streptokokken der Gruppe B auch in
der Vagina. Trägerinnen von B-Streptokokken (RCOG 2003, 2007) tragen ein erhöhtes Risiko für die Übertragung
der Bakterien auf das Kind unter der Geburt. Ein Test zum Ausschluss dieser Keime in der Scheide wird in der
letzten Phase der Schwangerschaft durchgeführt (ca. 36. SSW). Im Falle der Keimbelastung wird unter der
Geburt ein Antibiotikum verabreicht, um die Gefahr für das Kind zu minimieren.
Frühscreening auf Trisomie 13,18,21= Nackentransparenzmessung
Ultraschall und Blutuntersuchung in der 12.-14. Schwangerschaftswoche. 70 % der Kinder mit Trisomie 21
werden von Frauen unter 35 Jahren geboren. Das Untersuchungsverfahren dient der individuellen
Risikoabschätzung für das Vorliegen einer Chromosomenstörung. Der beste Zeitpunkt für diese Untersuchung
liegt in der 13. SSW. Mein Vorgehen orientiert sich dabei an dem Vorgehen der Fetal Medicine Foundation
(FMF). Aus mütterlichem Alter, Gewicht, Laborwerten, Krankheitsvorgeschichte sowie der Messung der
kindlichen Nackentransparenz wird eine individuelle Risikoberechnung für die Trisomien 13, 18, 21 aufgestellt.
Damit ist eine Chromosomenanomalie nicht völlig ausgeschlossen, aber man erreicht eine Erkennungsrate von
80 %. Erhält man den Hinweis auf ein erhöhtes Risiko, kann dann eine exakte genetische Diagnostik durchgeführt
werden. Eine erhöhte Nackentransparenz kann bei unauffälligem Chromosomensatz auch ein Hinweis auf eine
Herzfehlbildung sein, so dass dann auch eine Echokardiographie des Feten empfohlen wird
Screening auf kindliche Chromosomenstörungen aus dem mütterlichen Blut:
Mit dem Nachweis freier fetaler
DNA aus dem mütterlichen Blut ab der 10+0 SSW steht eine neue Methode des Screenings auf eine
Chromosomenstörung beim ungeborenen Kind zur Verfügung. Die Erkennungsrate für Trisomie 21 liegt > 99,5%.
Dieser Bluttest ist ein früher und zuverlässiger Test für die Erkennung einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) und
anderer Chromosomenstörungen. Mit dem Test können auch das fetale Geschlecht und Erkrankungen der
Geschlechtschromosomen (X, Y) ermittelt werden. Diesen Test führen pränatalmedizinische Praxen nach
ausführlicher Beratung und Auffälligkeiten in der Ultraschall-Untersuchung durch.
3D/4D-Sonographie zur dreidimensionalen Darstellung des Feten
Das 3D/4D-Ultraschall-Gerät liefert bei guten
Schallbedingungen sensationelle Bilder vom Baby im Mutterleib.
Fruchtwasserpunktion (Amniozentese):
Mit Amniozentese (oder Fruchtwasseruntersuchung) wird die Punktion
der Fruchtblase einer Schwangeren zur Untersuchung der im Fruchtwasser befindlichen kindlichen Zellen
bezeichnet.
Es ist dadurch möglich, bestimmte Fehlentwicklungen des zentralen Nervensystems abzuschätzen, sowie einige
Erbkrankheiten und einige chromosomale Besonderheiten, darunter Down-Syndrom (Trisomie 21), PätauSyndrom (Trisomie 13), Edwards-Syndrom (Trisomie 18), Trisomie 8 und Trisomie 9 mit nahezu 100-prozentiger
Sicherheit zu diagnostizieren.
Es können jedoch nicht alle angeborenen Erkrankungen und Behinderungen festgestellt werden. Bei
Stoffwechselstörungen muss z.B. gezielt danach gesucht werden. Das Risiko einer Fehlgeburt bei der Punktion
beträgt ca. 0,5 %. Nach der Punktion dauert es ca. 2 Wochen, bis das Ergebnis vorliegt. Einige Zellen können
allerdings zusätzlich mit einem Chromosomen-Schnelltest untersucht werden, dessen Ergebnisse bereits nach 24
Std. vorliegen. Dabei wird auf die häufigsten Chromosomenstörungen (Trisomie 21, 13, 18 und Turner-X0)
untersucht.
Bei über 35-jährigen Schwangeren oder bei V.a. auf eine Chromosomenstörung zahlt die Krankenkasse die
Amniozentese. Die Untersuchung wird von pränatalmedizinischen Praxen durchgeführt.
Spezieller Organultraschall:
Zum Ausschluss von körperlichen Fehlbildungen des Feten in der 20.—22.
Schwangerschaftswoche. Wenn die zweite Ultraschall-Untersuchung der Standarddiagnostik Auffälligkeiten zeigt
oder Besonderheiten im Verlauf der Schwangerschaft oder in der Vorgeschichte aufgetreten sind, wird eine
weiterführende Ultraschall-Untersuchung durchgeführt. Bei diesem Ultraschall in der 20. - 22.
Schwangerschaftswoche werden speziell die Organe und die äußere Form des Kindes kontrolliert. Diese
Untersuchung wird üblicherweise mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät durch einen speziell dafür
ausgebildeten (DEGUM II) Frauenarzt durchgeführt. Bei dieser Art von Ultraschall werden zwar nicht alle, aber
ca. 75 % der schweren kindlichen Anomalien entdeckt. Das Ziel ist, Fehlbildungen auszuschließen, die nicht mit
dem Leben vereinbar sind oder die zu einer erheblichen Einschränkung der Gesundheit des Kindes führen
könnten, bzw. die eine entsprechende Versorgung des Kindes nach der Geburt notwendig machen würden.
Blutflussmessung (Doppler):
Die Blutflussmessung, die sich ein Phänomen zunutze macht, das Herr Doppler, ein
Physiker aus Österreich, erstmals 1842 beschrieb, wird u.a. durchgeführt, um die Funktion des Mutterkuchens zu
überprüfen oder einen erhöhten Widerstand in den zuführenden Gefäßen der Gebärmutter auszuschließen. Die
Untersuchung kann bei Auffälligkeiten des fetalen Wachstums, Mehrlingsschwangerschaften, erhöhtem
mütterlichem Blutdruck oder CTG-Veränderungen notwendig werden